Gestern gegen 12:00 Uhr erhielten wir das Urteil von Einzelrichter Hans Stoss aus Marjoß. Darin heißt es, dass Christopher Ripka für 2 Pflichtspiele wegen unsportlichen Verhaltens nach § 21 StO beginnend ab 30.09.2019 gesperrt wird.
Somit darf Christopher auch im kommenden Spiel gegen FT Fulda leider nicht auflaufen, nachdem er bereits gegen Hosenfeld nicht dabei war.
Für Interessierte: In der Mitteilung steht weiterhin geschrieben, dass gegen dieses Urteil nach §30 RVO kein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Aller Voraussicht nach wird Christopher dann im Spiel gegen RSV Petersberg wieder einsatzbereit sein.
Background-Info: $21 StO:
Unsportliches Verhalten wird mit einer Sperre von 1 bis zu 12 Pflichtspielen bestraft.
Eines unsportlichen Verhaltens im Sinne des § 21 Nr. 1 Strafordnung macht sich insbesondere schuldig, wer sich politisch, extremistisch oder obszön anstößig verhält.
Q: https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV-Daten/service/downloads/satzung_und_ordnungen/Strafordnung.pdf
Background-Info: $30 RVO:
Gegen eine Spielersperre von zwei Spielen oder eine Geldstrafe bis € 50,- ist ein Rechtsmittel nur zulässig, wenn gegen die beschwerte Partei zusätzlich weitere Strafen verhängt wurden oder Nebenfolgen (z.B. Spielwertung) verbunden sind. Beschwert ist nur die verurteilte Person oder der verurteilte Verein. Die Beschränkung nach Satz 1 gilt nicht für die Rechtsmittel des Präsidiums.
https://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV-Daten/service/downloads/satzung_und_ordnungen/RVOrdnung.pdf